Sonstige Hinweise

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  • 5. Sonstige Hinweise

      1. Die Anordnung der Marktleitung ist für alle Beschicker und Besucher bindend. Die Marktleitung ist berechtigt, Besucher, welche die Veranstaltung stören, vom Platz zu verweisen. Beschicker, welche den Marktbestimmungen zuwiderhandeln, können durch den Verband zeitlich befristet oder dauernd von den Versteigerungen ausgeschlossen werden.

      2. Bei Stallverkäufen gelten diese Markt- und Gewährschaftsbestimmungen sinngemäß.